COVID-19 - Trainingsregeln der Bundesregierung
Seit 15. Mai 2020 dürfen Sportstätten unter bestimmten Regeln wieder genutzt werden.
Die Vereinsleitung (auch Grünflächenpfleger und die Bereitsteller der Trainingsgeräte) des FC Hubertus gibt folgende Regeln bekannt.
Wichtig: Eine erwachsene Person ist für die Gruppe verantwortlich und klärt auf!