Montag, 26. November 2018

Informationsblatt Dezember 2018

Das neue Informationsblatt "Der Spielberg-Pielacher" - Nr. 30 / Dezember 2018 ist online!

In den nächsten beiden Wochen wird dieses Informationsblatt von Freiwilligen in den Orten Spielberg, Pielach und Pielachberg verteilt. (Zur Vergrößerung - Grafik auswählen!)



Freitag, 9. November 2018

Spielberger Advent - 2. Dezember 2018

Verkehrssicherheit in Pielachberg

Gemeinde verordnet Kreisverkehr!


"Wir möchten uns für die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches in Pielachberg in Richtung Kindergarten und in Richtung öffentlichen Spielplatz, im Namen der Bewohnerinnen und Bewohner ganz herzlich bedanken", so die Vertreter der Dorferneuerungsaktion aus Spielberg, Pielach und Pielachberg.
Durch die Erweiterung des Siedlungsgebietes wird seit Jahren diese Kreuzung immer mehr frequentiert. Im August 2008 entstand in Zusammenarbeit mit dem Verkehrssachverständigen DI Lehner und dem Bauamt unserer Gemeinde bereits der erste Plan eines Minikreisverkehrs in diesem Kreuzungsbereich. Dieser wurde als die kostengünstigste und beste Lösung vorgeschlagen. In den letzten Jahren konnte man in verschiedensten Bauabschnitten die Gehsteiganbindungen vom FF-Haus bis zum Spielplatz und auch in Richtung Kindergarten umsetzen. Baulich noch nicht umgesetzt wurde die Gestaltung des Mini-Kreisverkehrs inkl. Bushaltestelle.

Bauliche Gestaltung folgt

"Durch die verkehrstechnische Verordnung und die Markierung dieses Kreisverkehrs (inkl. Ankündigung mit Verkehrszeichen) setzte man einen wichtigen Schritt, für eine sicherheitstechnisch positive Gestaltung dieses Kreuzungsbereiches. Eine bauliche Gestaltung (Integration der Busbucht, Anbindung der Gehwege inkl. Querungen, Aufpflasterung bzw. Erhöhung des Mittelkreises, usw.) wird laut unseren Informationen zu einem späteren Zeitpunkt verlässlich durchgeführt, wo wir nach unseren Möglichkeiten ehrenamtlich gerne mithelfen", erklärt Obmann Markus Ledl.
Durch die vorerst umgesetzte Kennzeichnung und Verordnung des Kreisverkehrs gibt man der Bevölkerung eine gewisse „Eingewöhnungssphase“ für diese Neugestaltung. Ein wichtiges Ziel hat man bereits erreicht. Jede bzw. jeder Verkehrsteilnehmer nimmt in diesem Bereich sein Fahrtempo (bedingt durch die Veränderung) heraus und passiert diesen Bereich wesentlich langsamer als vorher.

Veränderung für die Sicherheit

Natürlich ist noch ein Erklärungsbedarf bei Lenkerinnen und Lenkern von längeren LKW´s, landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Anhängern erforderlich. Der Mittelkreis darf natürlich in einem solchen Fall, wegen des zu kleinen Kreisverkehrsdurchmessers, befahren werden! Auch das „Parken“ im Kreuzungsbereich ist verboten und muss noch bei den Fahrzeuglenkern entsprechend verinnerlicht werden. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen wird auf die Anpassung der Geschwindigkeit in diesem Bereich besonders hingewiesen (Zone 30 km/h).